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ZKG-Antrag

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung für Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrages, der alle Angaben enthalten muss, die für den Abschluss dieses Vertrags erforderlich sind (§ 33 I ZKG). Für den ZKG-Antrag kann eine berechtigte Person das als Anlage 3 dem ZKG beigefügte Formular nutzen, muss es jedoch nicht (§ 33 II 2 ZKG als „Soll“-Vorschrift). Das Formular ist von den kontoführenden Instituten auf deren Websites zu veröffentlichen (§ 33 II 4 ZKG) und dem Berechtigten bei Interesse an einem Basiskonto unentgeltlich zu übermitteln (§ 33 II 1 ZKG). Verwendet der Berechtigte ein eigenes Schriftstück, muss er alle im Formular materiell geforderten Angaben tätigen (vgl. § 33 I 1 ZKG).  

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