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Revision von Zivilmakler vom 12.11.2018 - 19:54

Zivilmakler

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    Makler, der insbesondere Grundstückskaufverträge, Miet- (Miete) und Pacht-Verträge, Darlehensverträge, Geschäftsverkäufe o.ä. vermittelt. Für ihn gelten, anders als beim Handelsmakler (§§ 93 ff. HGB), regelmäßig (nur) §§ 652 ff. BGB.

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