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Revision von Zinsergebnis vom 07.11.2018 - 13:21

Zinsergebnis

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    Das Zinsergebnis kann als Differenz aus den Positionen Zinserträge (einschließlich der laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen) und Zinsaufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung der Kreditinstitute) gebildet werden. Es gibt damit das Ergebnis einer der drei grundlegenden Sparten des Bankgeschäfts (Zinsgeschäft, Eigenhandelsgeschäft, Dienstleistungs- bzw. Provisionsgeschäft) wieder. Die Zuordnung zu den Zinserträgen bzw. -aufwendungen orientiert sich im Wesentlichen an der Abhängigkeit vom betreffenden Bilanzposten. Nach HGB umfasst das Zinsergebnis auch Zinserfolge aus Handelsbeständen, die in betriebswirtschaftlicher Betrachtungsweise und/oder nach internationalen Standards der Rechnungslegung (IAS/IFRS), die kein detailliertes Gliederungsschema für die Gewinn- und Verlustrechnung vorgeben, eher dem Handelsergebnis zuzurechnen wären.

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