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Revision von Zinsarbitrage vom 08.11.2018 - 19:49
Zinsarbitrage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
i.w.S. das Auffinden und Ausnutzen von Zinsunterschieden; i.e.S. zumeist verwendet für Geldmarkttransaktionen, mit denen Zinsunterschiede an (z.B. regional) verschiedenen Geldhandelsplätzen ausgenutzt werden sollen. Ist der Zinsunterschied laufzeitbedingt, entspricht die Zinsarbitrage der Fristentransformation, womit auch das mit der Arbitragechance einhergehende (hier: Zinsänderungs-)Risiko deutlich wird.

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