Zinsarbitrage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
i.w.S. das Auffinden und Ausnutzen von Zinsunterschieden; i.e.S. zumeist verwendet für Geldmarkttransaktionen, mit denen Zinsunterschiede an (z.B. regional) verschiedenen Geldhandelsplätzen ausgenutzt werden sollen. Ist der Zinsunterschied laufzeitbedingt, entspricht die Zinsarbitrage der Fristentransformation, womit auch das mit der Arbitragechance einhergehende (hier: Zinsänderungs-)Risiko deutlich wird.
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Interne Verweise
Clearingpflicht Fristentransformation Geschäftswert Holding Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz Kreditrisiko Liquiditätsmanagement Portfoliomanagement Private Banking Risikovorsorge Swapsatz Sweet Equity Transaction Banking Value-at-Risk (VaR) Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken Wahrscheinlichkeit P(E) Wechsel Zinsergebnis Zinsmarge diskrete Verzinsung
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