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zentraler Kontrahent

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Central Counterparty; 1. Begriff: Der zentrale Intermediär tritt als Kontrahent zwischen die beiden Vertragsparteien einer börslichen oder gegebenenfalls außerbörslichen Transaktion und übernimmt die Clearingfunktion. In Deutschland ist der zentrale Kontrahent durch die Eurex-Terminbörse und die Deutsche Börse etabliert. Die Eurex Clearing AG fungiert als zentraler Kontrahent für die Marktteilnehmer der Eurex-Terminbörse ebenso wie für Aktien auf dem Handelssystem Xetra® und dem Parkett der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse.

    2. Grundidee: Der zentrale Kontrahent ermöglicht den Vertragsparteien, unabhängig Entscheidungen zu treffen und das jeweilige Kontrahentenrisiko auf eine einzelne Partei zu konzentrieren. Erwirbt z.B. Bank A von Bank B 100 Aktien, so entsteht eine wechselseitige Verpflichtung aus der Tauschbeziehung Geld gegen Aktien. Sowohl Bank A als auch Bank B tragen dabei ein Gegenparteirisiko. Dieses besteht darin, dass die Gegenpartei nicht im vereinbarten Umfang liefert bzw. bezahlt. Durch die Einführung eines zentralen Kontrahenten wird dieses Risiko verlagert und bestenfalls ausgeschaltet; der zentrale Kontrahent übernimmt eine Garantie für die Erfüllung des Geschäfts. Im Gegenzug sichert sich der zentrale Kontrahent gegen das Ausfallrisiko der Clearing-Teilnehmer ab: Die Eurex Clearing AG verlangt von den Clearing-Teilnehmern daher Sicherheitsleistungen in Form von Geld oder Wertpapieren, welche eine Glattstellung offener Positionen eines Clearing-Teilnehmers gewährleisten sollen. Die Berechnung der Sicherheitsleistung erfolgt auf Basis unterschiedlicher Risikomodelle.

    3. Folgen: Die Einführung des zentralen Kontrahenten führt dazu, dass Clearingprozesse konsolidiert und standardisiert werden. Risiken und Kosten sollen damit reduziert und die Markteffizienz gesteigert werden. Die Marktteilnehmer müssen weniger Kapital zur Risikodeckung bereithalten. Die Institution einer zentralen Kontraktpartei folgt aus den steigenden Ansprüchen der Marktteilnehmer hinsichtlich Flexibilität sowie Effizienz im Bereich des Handels, des Risikomanagements, der Abwicklung und der Informationstechnologie. Im Bereich des Handels wird die bestehende Anonymität der Vorhandelsphase auf die Nachhandelsphase und alle nachgelagerten Prozesse bis hin zur Abwicklung ausgedehnt. Mit der sukzessiven Erweiterung des Leistungsumfanges des zentralen Kontrahenten sind Handelsstrategien mit Kassa-, Termin- und Indexprodukten wie Exchange Traded Funds möglich, ohne die Identität offenzulegen.

    Weitere Informationen unter: www.deutsche-boerse.com, www.eurexchange.com.

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