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Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bis zur Neugestaltung der Organisationsstruktur durch Schaffung eines Vorstands der Deutschen Bundesbank (7. BBankGÄndG vom 23.3.2002, BGBl. I S. 1782) oberstes Organ der deutschen Zentralbank mit Verantwortlichkeit für die Geschäftspolitik (§ 6 BBankG a.F.). Das Gremium bestand aus den Mitgliedern des Direktoriums der Deutschen Bundesbank (einschließlich Präsidenten und Vizepräsidenten) und (zahlenmäßig überwiegend) den Präsidenten der Landeszentralbanken (LZB). Die Abschaffung des Zentralbankrats der Deutschen Bundesbank trug dem Umstand Rechnung, dass mit der Einbeziehung der Deutschen Bundesbank als nationale Zentralbank in das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) die Befugnisse geld- und währungspolitischer Natur auf die Europäische Zentralbank übergingen und daher eine Anpassung der Leitungsstruktur notwendig war. Oberstes Organ der Deutschen Bundesbank ist nunmehr der Vorstand (§ 7 BBankG).

    Weitere Informationen unter www.bundesbank.de.

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