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Revision von Zahlungsverkehr vom 02.11.2018 - 15:54

Zahlungsverkehr

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gesamtheit der Zahlungsvorgänge innerhalb eines Staates (Inlandszahlungsverkehr) oder im Verhältnis zu anderen (Auslandszahlungsverkehr), aber auch alle Zahlungstransaktionen einer einzelnen Person oder Bank. Je nach eingesetztem Zahlungsmittel kann der Zahlungsverkehr bar (mittels Banknoten und Scheidemünzen), halbbar (etwa durch Barscheck oder Bareinzahlung auf ein Konto) oder unbar (bargeldloser Zahlungsverkehr) erfolgen. Die Zahlungsmittel können sowohl in inländischer Währung als auch in fremder Währung denominiert sein (Sorten, Devisen); überdies kann im Zahlungsverkehr auch das Sonderziehungsrecht des IWF verwendet werden. Im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs findet überwiegend elektronischer Zahlungsverkehr als Teilbereich des Electronic Banking statt, wobei Zahlungen mithilfe des beleglosen Datenaustauschs oder durch Datenfernübertragung durchgeführt werden. Der beleggebundene Zahlungsverkehr mit Giralgeld verliert demgegenüber an Bedeutung. Der Zahlungsverkehr im Inland wie mit dem Ausland unterliegt in Deutschland keinen rechtlichen Einschränkungen, sondern seine Ausgestaltung geschieht im Wesentlichen im Rahmen der Vertragsfreiheit zwischen Banken und/oder Kunden. Zahlungen ins Ausland wie Zahlungen aus dem Ausland müssen nicht zentral über die Deutsche Bundesbank erfolgen. Das nationale Außenwirtschaftsrecht geht von der Freiheit des Zahlungsverkehrs aus und sieht insoweit lediglich Meldepflichten vor (Meldungen über den Außenwirtschaftsverkehr); das Recht der Europäischen Gemeinschaften (EG) bestimmt ebenfalls, dass grundsätzlich alle Beschränkungen des Zahlungsverkehrs zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie zwischen diesen und dritten Ländern verboten sind.

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