Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Zahlungsbilanz vom 05.03.2020 - 12:08

Zahlungsbilanz

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Zusammenstellung der außenwirtschaftlichen Transaktionen eines Landes während einer bestimmten Periode. Transaktionen sind entgeltlicher oder unentgeltlicher Übergang von Gütern (Waren und Dienstleistungen einschließlich Faktornutzungen) und Forderungen zwischen Wirtschaftssubjekten (Personen). Transaktionen müssen nicht unbedingt mit Zahlungsvorgängen verbunden sein (z.B. Realtausch, unentgeltliche Leistungen von Gütern). Es werden keine Bestandsgrößen erfasst, sondern Stromgrößen gemäß dem Inländerkonzept.

    Die Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland wird von der Deutschen Bundesbank erstellt, weitgehend ausgerichtet an Richtlinien des Internationalen Währungsfonds (IWF). Obwohl die Zahlungsbilanz eine Nebenrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist, gibt es eine Reihe konzeptioneller Abweichungen. Seit 1995 sind die Rechenwerke jedoch weitgehend angenähert.

    2. Teilbilanzen: Die Übersicht „Zahlungsbilanz” zeigt folgende Teilbilanzen: Leistungsbilanz mit den Teilbilanzen Handelsbilanz, Dienstleistungsbilanz, Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen und Bilanz der laufenden Übertragungen, Bilanz der Vermögensübertragungen, Bilanz des Kapitalverkehrs (Kapitalbilanz), Saldo der statistisch nicht aufgliederbaren Transaktionen sowie Veränderung der Netto-Auslandsposition der Bundesbank (Gold- und Devisenbilanz, Währungsreserve).

    Von ihrer Konzeption ist die Zahlungsbilanz ein zweiseitiges Rechenwerk und aufgrund der doppelten Buchung stets ausgeglichen. Der Leistungsbilanz stehen vom Bilanzzusammenhang her Kapitalbilanz einschließlich Devisenbilanz gegenüber. Auch die statistisch ermittelte Zahlungsbilanz ist in ihrer Gesamtheit stets rechnerisch ausgeglichen (Zahlungsbilanzausgleich).

     

    3. Grundlagen: Die Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland wird i.W. anhand der Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamts, der Statistik des Auslandszahlungsverkehrs, der Bestandsmeldungen der Kreditinstitute (Auslandsstatus der Kreditinstitute) und Nichtbanken sowie des internen Rechenwerks der Bundesbank erstellt.

    Weitere Informationen unter www.destatis.de.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Autoren der Definition

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com