Zahlungsanweisung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
von der Postbank angebotene Dienstleistung des halbbaren Zahlungsverkehrs, bei der der Kunde eine Postbank-Niederlassung (früher Postgiroamt) beauftragt, einen Geldbetrag von seinem Girokonto abzubuchen und an einen bestimmten Empfänger (bar) auszuzahlen. Hierfür gelten besondere Bedingungen und ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegen besonderes Entgelt kommen spezielle Formen der Zahlungsanweisung in Betracht, z.B. eigenhändige Auslieferung an den Empfänger, Eil- oder telegraphische Anweisung. Die Zahlungsanweisung ist keine Anweisung i.S. des BGB.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Einzelkonto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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