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Revision von Zahlschein vom 02.11.2018 - 15:52
Zahlschein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
wird grundsätzlich von Kunden herausgegeben, die Rechnungen verschicken. Der Zahlungsempfänger kann durch Vorgabe des Empfängerkontos und der Verwendungszweckangaben (z.B. Kundennummer) seinen Zahlungseingang gezielt steuern und einfacher auswerten. Der Zahlungspflichtige ergänzt den weitestgehend ausgefüllten Zahlschein nur noch um wenige Angaben (z.B. Auftraggeber und International Bank Account Number IBAN).
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