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Zahlschein

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    wird grundsätzlich von Kunden herausgegeben, die Rechnungen verschicken. Der Zahlungsempfänger kann durch Vorgabe des Empfängerkontos und der Verwendungszweckangaben (z.B. Kundennummer) seinen Zahlungseingang gezielt steuern und einfacher auswerten. Der Zahlungspflichtige ergänzt den weitestgehend ausgefüllten Zahlschein nur noch um wenige Angaben (z.B. Auftraggeber und International Bank Account Number IBAN).

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    Mindmap "Zahlschein"

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    Mindmap Zahlschein Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zahlschein-62740 node62740 Zahlschein node62028 Überweisungsverkehr node62028->node62740 node56047 bargeldloser Zahlungsverkehr node62028->node56047 node58444 Gironetze node62028->node58444 node62056 Umsatzsteuer bei Kreditinstituten node62056->node62028
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