Zahlschein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
wird grundsätzlich von Kunden herausgegeben, die Rechnungen verschicken. Der Zahlungsempfänger kann durch Vorgabe des Empfängerkontos und der Verwendungszweckangaben (z.B. Kundennummer) seinen Zahlungseingang gezielt steuern und einfacher auswerten. Der Zahlungspflichtige ergänzt den weitestgehend ausgefüllten Zahlschein nur noch um wenige Angaben (z.B. Auftraggeber und International Bank Account Number IBAN).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso TIPANET Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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