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Revision von Wertrechtsanleihe vom 18.10.2018 - 11:11

Wertrechtsanleihe

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    Anleihe (Schuldverschreibung), die nicht als Wertpapier, sondern als Wertrecht, d.h. als Schuldbuchforderung begeben wird. Wertrechtsanleihen sind sammelverwahrfähig und werden im Effektengiroverkehr übertragen. Sie werden im Bank- und Börsenverkehr wie Effekten behandelt. Ausschließlich als Wertrechtsanleihen werden Bundeswertpapiere begeben.

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