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Revision von Wertpapiere i.S. des DepotG vom 14.11.2018 - 11:57

Wertpapiere i.S. des DepotG

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    Aktien, Kuxe, Zwischenscheine, Zins-, Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine (Talons), auf den Inhaber lautende oder durch Indossament übertragbare Schuldverschreibungen sowie sonstige Wertpapiere, wenn diese vertretbar sind (vertretbare Sachen), mit Ausnahme von Banknoten und Papiergeld (§ 1 I 1 DepotG). Des Weiteren zählen auch Namensschuldverschreibungen, soweit sie auf den Namen einer Wertpapiersammelbank ausgestellt sind, zu den Wertpapieren i.S. des DepotG (§ 1 I 2 DepotG).

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