Wertpapiere i.S. des DepotG
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aktien, Kuxe, Zwischenscheine, Zins-, Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine (Talons), auf den Inhaber lautende oder durch Indossament übertragbare Schuldverschreibungen sowie sonstige Wertpapiere, wenn diese vertretbar sind (vertretbare Sachen), mit Ausnahme von Banknoten und Papiergeld (§ 1 I 1 DepotG). Des Weiteren zählen auch Namensschuldverschreibungen, soweit sie auf den Namen einer Wertpapiersammelbank ausgestellt sind, zu den Wertpapieren i.S. des DepotG (§ 1 I 2 DepotG).
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