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Revision von Wertpapierdienstleistungsunternehmen vom 24.03.2020 - 14:39

Wertpapierdienstleistungsunternehmen

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    Inhaltlich mit dem EG-rechtlichen Begriff der Wertpapierfirma übereinstimmende Bezeichnung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), die nach § 2 IV WpHG umfasst:
    a) Kreditinstitute i.S. des KWG,
    b) Finanzdienstleistungsinstitute i.S. des KWG sowie
    c) als solche geltende inländische Zweigstellen ausländischer Unternehmen, die Wertpapierdienstleistungen allein oder zusammen mit Wertpapiernebendienstleistungen gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Wertpapierdienstleistungsunternehmen unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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