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Welthandelsorganisation

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    World Trade Organisation (WTO); als Ergebnis der Uruguay-Runde vereinbarte, Anfang 1995 errichtete internationale Organisation mit Sitz in Genf, die im Hinblick auf Handel und handelsbezogene Fragen die Tätigkeiten des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank ergänzen soll. Im „gemeinsamen institutionellen Rahmen” dieser Einrichtung gilt das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) von 1948 in neuer Fassung (1994) fort; daneben sind Bereiche des Handels in Dienstleistungen (Allgemeines Abkommen über den Dienstleistungsverkehr [GATS]) sowie des handelsbezogenen Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) neu erfasst. Die WTO ist die Dachorganisation in Bezug auf GATT, GATS und TRIPS. Ihr Ziel ist der Abbau von Handelshemmnissen, d.h. die Liberalisierung des internationalen Handels. Zudem ist sie zuständig für die Streitschlichtung (dispute settlement) zwischen ihren Mitgliedern bei Handelskonflikten. Wirtschaftspolitisch verfolgt die WTO eine liberale Außenhandelspolitik, die weitere Deregulierung und Privatisierung anstrebt.

    Organe: Die WTO hat drei Hauptorgane. Die Ministerkonferenz als höchstes Organ tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen (Art. IV: 1 WTO-Übk). Der Allgemeine Rat, geregelt in Art. IV:2 WTO-Übk, ist das ständige Gremium, in dem ebenfalls alle Mitglieder vertreten sind. Das Sekretariat der WTO steht unter der Leitung des Generaldirektors (Art. VI WTO-Übk). Die laufenden Geschäfte der Ministerkonferenz sind dem Allgemeinen Rat (General Council), dem Streitschlichtungsgremium (Dispute Settlement Body, Art. IV:3 WTO-Übk) und dem Gremium für die Überprüfung der Handelspolitik (Trade Policy Review Body, TPRB, Art. IV:4 WTO-Übk) anvertraut. Der Allgemeine Rat aus Vertretern aller Mitgliedstaaten wird auch bei der Beilegung von Streitigkeiten (durch panels und den appellate body) tätig und überwacht die Handelspolitik der Mitglieder (trade policy review mechanism). Ihm unterstellt sind drei Räte für die einzelnen Bereiche der Welthandelsorganisation (Waren, Dienstleistungen, geistiges Eigentum). Diesen obliegt die Kontrolle des Funktionierens der je einschlägigen Abkommen; sie können bei Bedarf auch Hilfsorgane errichten. Der Allgemeine Rat tritt regelmäßig zwischen den Tagungen der Ministerkonferenz zusammen, um die generellen Aufgaben der WTO und zusätzlich eigene Kompetenzen wahrzunehmen. So ist er zuständig für den Beitritt neuer Mitglieder zur WTO sowie die Leitung der Speziellen Räte des GATT, GATS und TRIPS. Die in diesem Gremium tätigen Repräsentanten sind i.Allg. Botschafter oder Personen in ähnlich hohen Positionen. Der Unterschied zu der Ministerkonferenz liegt im Rang der jeweiligen Delegierten. Die Ministerkonferenz hat mehrere Ausschüsse, vor allem für Handel und Entwicklung, für Beschränkungen aus Zahlungsbilanzgründen sowie für Haushalt, Finanzen und Verwaltung eingerichtet. Im November 2001 in Doha/Katar wurden neue internationale Verhandlungen zur Liberalisierung insbesondere im Agrar- und Dienstleistungsbereich vereinbart (Doha-Runde). Die Verhandlungen dauern bis heute an und haben wenig Resultate (in Form von völkerrechtlichen Verträgen oder anderen Rechtsakten) erzielt.

    Weitere Informationen unter www.wto.org.

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