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Weltbank und Geschäftsbanken

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Eine Kooperation von Weltbank und Geschäftsbanken kann unterschiedliche Finanzierungsstrukturen haben:
    (1) Die Weltbank finanziert die Laufzeit eines von Geschäftsbanken über die marktübliche Dauer hinaus gewährten Kredits. Tilgungszahlungen gehen zunächst an die Geschäftsbanken. Erst wenn deren Kreditanteil zurückgezahlt ist, wird das Weltbankdarlehen getilgt.
    (2) Die Weltbank garantiert die Rückzahlung des Teils von Krediten, die die marktübliche Laufzeit überschreiten.
    (3) Die Weltbank übernimmt eine evtl. verbleibende Restschuld nach Tilgung mit gleichbleibenden Annuitäten. Eine Restschuld bleibt, wenn der (variable) Zins während der Laufzeit des Kredits steigt und dementsprechend der in der Annuität enthaltene Tilgungsbetrag sinkt. Ein wichtiger Vorteil dieser Variante für Kreditnehmer liegt in dem festen Zahlungsplan.

    2. Kofinanzierungen können für ein Entwicklungsland und Geschäftsbanken aus verschiedenen Gründen interessant sein. Die Kredite fließen in ein von der Weltbank analysiertes und begleitetes Vorhaben (project lending). Die zweckentsprechende Verwendung wird von der Weltbank überprüft. Diese sorgt dafür, dass auch in Projekten, die sie kofinanziert, die Beschaffung der von ihr finanzierten Güter und Leistungen nach effizienten und wirtschaftlichen Massstäben erfolgt. Aufträge werden daher international ausgeschrieben. Da andere Geber häufig bei der Auftragsvergabe ihre eigenen Richtlinien befolgen müssen, werden die zu liefernden Güter und Leistungen in einzelne Lose aufgeteilt, die dann getrennt finanziert werden (Parallelfinanzierung). Bei Losen, die nicht von ihr finanziert werden, gewährleistet die Weltbank, dass die zu liefernden Güter und Leistungen hinsichtlich Qualität und Preis angemessen sind und die Konditionen der Finanzierung mit dem gesamten Finanzplan des Projekts vereinbar sind. Bei Gemeinschaftsfinanzierung können Mittel aus zwei oder mehreren Quellen dazu benutzt werden, Güter und Leistungen nach einem durch den jeweiligen finanziellen Beitrag festgelegten Schlüssel gemeinschaftlich zu finanzieren, wenn zwischen den Beschaffungsregeln der Weltbank und denen der Kofinanzierer keine prinzipiellen Unterschiede bestehen.

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