Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Wechsel, Diskontierung vom 24.03.2020 - 11:52

Wechsel, Diskontierung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verkauf eines Wechsels durch den Inhaber an ein Kreditinstitut, um sich dadurch liquide Mittel zu beschaffen, wirtschaftlich Gewährung eines Kredits, des sog. Diskontkredits. Das Kreditinstitut erwirbt nicht bereits mit der Indossierung (Indossament) und Aushändigung des Wechsels (Erlangen des Besitzes) das Eigentum an der Urkunde, sondern erst dann, wenn es das Angebot des Einreichers annimmt. Bei einer Ablehnung würde der Einreicher sonst seine Rechte an dem Wechsel verlieren, ohne den entsprechenden Gegenwert erhalten zu haben. Seine Offerte zur Übereignung ist daher als aufschiebend bedingt durch die Diskontierung anzusehen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com