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Revision von Wandlungsaufgeld vom 05.11.2018 - 22:30

Wandlungsaufgeld

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    Wandlungsprämie; Preisunterschied zwischen den Handlungsalternativen des direkten Erwerbs eines Vermögensgegenstandes (z.B. Kauf einer Aktie an der Aktienbörse) einerseits und dem indirekten Erwerb über eine Wandelanleihe bzw. einen Genussschein mit Wandlungsrecht andererseits. Besitzt beispielsweise eine Wandelanleihe ein positives Aufgeld von 15 Prozent, so bedeutet dies, dass ein Erstehen des Basiswertes über die Wandelanleihe um 15 Prozent teurer ist als der direkte Kauf. Da es sich beim Wandlungsrecht um eine (Tausch-)Option handelt, sind für Wandlungsaufgelder im Grundsatz die gleichen Faktoren verantwortlich, die für Aufgelder von Optionsscheinen bzw. Zeitwerte von Optionsrechten sorgen.

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