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Revision von Währungsrisiko vom 24.03.2020 - 14:03

Währungsrisiko

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    1. Begriff: Gefahr der Verfehlung unternehmerischer Ziele infolge von Wertveränderungen einer Fremdwährung.

    2. Formen:
    a) Transaktionsrisiken: Wechselkursrisiko i.e.S., also Abwertung (Aufwertung) von Forderungen (Verbindlichkeiten) bzw. den daraus resultierenden Zahlungsströmen in einer Fremdwährung aufgrund von deren Abschwächung (Stärkung) gegenüber der Heimatwährung sowie Swapsatzrisiko.
    b) Konvertierungsrisiko, ließe sich aufgrund der (durch Intervention erzwungenen) Abwesenheit von erzielbaren Wechselkursen als Spezialfall des Wechselkursrisikos auffassen.
    c) Translationsrisiko: Unsicherheit buchhalterischer Bewertungen von Aktiva/Passiva infolge von Wechselkursänderungen.
    d) Indirekte Risiken: Schwankungspotenzial zukünftiger Zahlungsströme infolge von Wechselkursentwicklungen, ohne dass bereits eine Fremdwährungsposition besteht (z.B. sinkende Umsatzeinzahlungen eines deutschen Unternehmens deswegen, weil seine Kunden infolge eines schwächeren US-Dollars zunehmend auf vergleichbare Angebote eines US-Konkurrenten ausweichen), in Literatur und Praxis uneinheitlich, u.a. als strategisches, ökonomisches oder Operationsrisiko bezeichnet.

    3. Steuerung: Verschiedenste Maßnahmen des Risikomanagements sind einsetzbar, darunter insbes. Derivate (Devisen- bzw. Währungsswap, Devisenoption, Devisen-Future). Eine zwar betraglich geschlossene (z.B. Forderung und Verbindlichkeit in US-Dollar in gleicher Höhe), jedoch zeitlich offene Position (Laufzeitende der Forderung drei Monate vor der Verbindlichkeit) kann durch Anschlussgeschäfte (Reinvestition des vereinnahmten Forderungsbetrags bis zum Laufzeitende der Verbindlichkeit) in ein Zinsänderungsrisiko transformiert werden: Die Position wird so zwar hinsichtlich des Währungsrisikos (betraglich und zeitlich) geschlossen, es ist ex ante jedoch unsicher, ob dies zu unveränderten Aktivzinsen geschehen kann.

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