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Vorzugsaktie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vorzüge, Preferred Stock, Preferred Share, Priority Share; 1. Begriff: Aktie, die gegenüber der Stammaktie bestimmte Vorrechte gewährt. Die Vorrechte können das Stimmrecht, die Dividendenausschüttung oder den Anteil am Liquidationserlös betreffen.

    2. Arten: Absolute Vorzugsaktie, die Vorzüge zusätzlich zu allen übrigen Rechten gewähren; Relative Vorzugsaktie, deren Sonderrecht mit Einschränkungen eines anderen Rechts verbunden ist (beispielsweise kein Stimmrecht, aber bevorzugter Dividendenanspruch). Mehrstimmrechtsaktien sind in Deutschland grundsätzlich unzulässig.

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