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Vorlagepflichten der Institute
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Neben den Melde- und Anzeigepflichten der Institute bestehen für Institute i.S. des KWG bestimmte Pflichten zur Übermittlung bestimmter Unterlagen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und/oder die Deutsche Bundesbank. Diese Vorlagepflichten der Institute umfassen insbesondere den Jahresabschluss und Lagebericht, ggf. auch den Konzernabschluss und Konzernlagebericht (Konzernlagebericht von Kreditinstituten) (§ 26 KWG). Prüfungsberichte sind hingegen von den Abschlussprüfern einzureichen (Jahresabschluss der Kreditinstitute, Prüfung).
Vgl. auch Bankenaufsicht.

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