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Revision von Vorausabtretung vom 12.11.2018 - 19:46

Vorausabtretung

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    Abtretung (§ 398 BGB), die sich auf künftige Forderungen bezieht. Die Vorausabtretung spielt in der Praxis hauptsächlich als Sicherungsabtretung eine Rolle und kann insbesondere als Globalzession oder als Mantelzession auftreten.

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