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Revision von Vollbanklizenz vom 15.11.2018 - 17:50

Vollbanklizenz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Im Falle der Erteilung einer Vollbanklizenz durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darf ein Kreditinstitut alle Bankgeschäfte i.S. des § 1 I 2 KWG betreiben.

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