Vollakzept
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Akzept auf einem Wechsel, das nicht nur aus der Unterschrift des Bezogenen (sog. Kurzakzept), sondern zudem aus Ort und Datum der Annahme (Wechsel, Annahme) besteht. Bei einem Nachsichtwechsel ist die Datierung vorgeschrieben, weil hierdurch der Verfalltag bestimmt wird (Art. 25 II 1, 35 I WG).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Akzept
Indossament, Rechtswirkungen
Indossant
Inhaberpapier
Legitimationspapier
Orderklausel
Pfandbrief
Stückschuld
Tarifautonomie
Tariffähigkeit
Teilhaberecht
Teilhaberpapier
Tochtergesellschaft
Tratte
Treuhand
Vollindossament
Wechselabkommen
Wechselstrenge
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