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Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: gesamtwirtschaftliches Rechenwerk, in der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen vom Statistischen Bundesamt erstellt, welches das Wirtschaftsgeschehen einer Volkswirtschaft zahlenmäßig für einen vergangenen Zeitraum wiedergibt. Im Mittelpunkt steht die Berechnung des Inlandsprodukts (Ermittlung der gesamtwirtschaftlichen Güterproduktion und der dabei entstandenen Einkommen). Ergänzt wird diese Berechnung durch Nebenrechnungen.

    Vgl. Abbildung "Drei Berechnungsarten in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen".

     

    2. Entstehungsrechnung: Ausgangsgröße für die Ermittlung des Inlandsproduktes sind die Produktionswerte (Wert der Verkäufe von Waren und Dienstleistungen aus eigener Produktion sowie von Handelswaren an andere Wirtschaftseinheiten ohne die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (USt), Bestandsveränderungen an Halb- und Fertigerzegnissen aus eigener Produktion, selbst erstellte Anlagen) der einzelnen Wirtschaftsbereiche. Die Produktionswerte aus den Sektoren Staat und private Organisationen ohne Erwerbszweck, die der Allgemeinheit ohne spezielles Entgelt zur Verfügung gestellt werden, ergeben sich als Summe der Aufwandsposten der betreffenden Wirtschaftseinheiten. Bei Abzug der Vorleistungen (Wert der Güter, die von anderen Wirtschafteinheiten bezogen und im Berichtszeitraum in die Produktion anderer Güter eingegangen sind) erhält man die unbereinigte Bruttowertschöpfung der Sektoren. Diese gibt an, welcher Wert den Vorleistungen durch die Produktionstätigkeit der Wirtschaftseinheiten hinzugefügt wurde, und ist ein Maßstab für ihre wirtschaftliche Leistung. Zählt man zur Bruttowertschöpfung die Gütersteuern hinzu (alle Steuern und Abgaben, die für gehandelte Güter zu entrichten sind, z.B. nicht abziehbare Umsatzsteuer, Importabgaben, Verbrauch-, Vergnügungs-, Versicherungsteuer) und zieht die Gütersubventionen ab (Subventionen für im Inland produzierte oder importierte Güter), ergibt sich das Bruttoinlandsprodukt.

    Ausgehend vom Bruttoinlandsprodukt kann das Bruttonationaleinkommen errechnet werden, indem die von der übrigen Welt empfangenen Primäreinkommen (Arbeitnehmerentgelt, Vermögenseinkommen, Subventionen) addiert und die an die übrige Welt geleisteten Primäreinkommen subtrahiert werden.

    3. Die Verwendungsrechnung fungiert als Nachweis der gesamtwirtschaftlichen Güterverwendung. Das Bruttoinlandsprodukt ist, von seiner Verwendung her gesehen, gleich der Summe aus privaten Konsumausgaben (Konsum), staatlichen Konsumausgaben, Bruttoinvestitionen und Außenbeitrag. Die Rechnung zeigt, wie das im Inland erwirtschaftete Produktionsergebnis verwendet wird.

    4. Verteilungsrechnung: Werden vom Bruttonationaleinkommen die Abschreibungen subtrahiert, erhält man das Nettonationaleinkommen (Primäreinkommen). Zieht man vom Nettonationaleinkommen den Saldo aus an den Staat geleisteten Produktions- sowie Importabgaben und vom Staat empfangenen Subventionen ab, ergibt sich das Volkseinkommen. Das Volkseinkommen beschreibt die Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen, die Inländern letztlich zugeflossen sind; es umfasst das Arbeitnehmerentgelt sowie die Unternehmens- und Vermögenseinkommen.

    5. Bedeutung: Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ist Datenbasis für Wirtschaftsbeobachtung und -kommentierung. Sie ermöglicht langfristige Vergleiche des realen Inlandsprodukts als Maßgröße des Wirtschaftswachstums und internationale Vergleiche des Inlandseinkommens als Maßstab für Wohlfahrt (wirtschaftlicher Wohlstand). Sie ist Informationsgrundlage für Entscheidungen in den Teilbereichen der Wirtschaftspolitik.

    Weitere Informationen unter www.destatis.de.

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