Volksbank
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
auf Hermann Schulze-Delitzsch zurückzuführende Kreditgenossenschaft, die u.a. mit den Raiffeisenbanken und den Sparda-Banken den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) und mithin eine genossenschaftliche Finanzgruppe bildet.
Vgl. auch Bezeichnungsschutz für Kreditinstitute.
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