vinkulierte Namensaktie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Namensaktie, deren Übertragung satzungsgemäß an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden ist (§ 68 II AktG). Nach herrschender Meinung ist die vinkulierte Namensaktie ein Orderpapier. Das Aktiengesetz erlaubt trotz der Vinkulierung eine Blankoindossierung. Die Vinkulierung von Namensaktien ist in der Satzung der Gesellschaft festzuschreiben. Ein Grund für die Ausgabe vinkulierter Namensaktien ist z.B. der Schutz vor einer feindlichen Übernahme. Die Vinkulierung von Namensaktien ist Voraussetzung, um Aktionären in der Satzung Nebenverpflichtungen auferlegen zu können (§ 55 I AktG). Sie ist außerdem Voraussetzung, wenn Inhabern bestimmter Aktien das Recht eingeräumt werden soll, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden (§ 101 II AktG).
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Aktie Aktienemission Aktiengattung Aktienindex Berichtigungsabschlag Bezugsangebot Bezugsrecht auf junge Aktien Bezugsrechtswert Bilanzkurs einer Aktie Block Trade Bookrunner Börsengang Börsenkapitalisierung Cooling-Off-Periode Equity Story Going Public Greenshoe Record Date Teilrecht (an einer Aktie) außenstehende Aktionäre
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