Direkt zum Inhalt

Versicherung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Charakterisierung: Bezeichnung sowohl für das am Markt angebotene und gegen eine Prämie erwerbbare Produkt Versicherungsschutz (Versicherungsprodukt) als auch für die Versicherungsschutz produzierenden und anbietenden Versicherungsunternehmen.

    2. Formen: Übergeordnet wird zwischen Sozialversicherung und Individual- bzw. Privatversicherung unterschieden.
    a) Sozialversicherung: In der Sozialversicherung besteht bis auf wenige Ausnahmen für alle Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern. Es werden keine risikoadäquaten Prämien, sondern bis zu einer bestimmten Grenze (Beitragsbemessungsgrenze) lohnbezogene Beiträge erhoben. Diese Beiträge werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie überwiegend auch in der Kranken- und Pflegeversicherung zur Hälfte und in der Unfallversicherung voll vom Arbeitgeber finanziert. Mit dieser weitgehenden Zwangsmitgliedschaft in der Sozialversicherung soll die Grundversorgung der Bevölkerung mit Versicherungsschutz unabhängig vom individuellen Gesundheitszustand und unabhängig von den berufsbedingten Gefahren erreicht werden. Darüber hinaus kann jedermann freiwillig individuellen privaten Versicherungsschutz erwerben.
    b) Individualversicherung: Die Individualversicherung kennzeichnet die privatwirtschaftlich organisierte Versicherung durch private Versicherungsunternehmen in den Rechtsformen einer Versicherungs-AG oder -SE oder eines VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) sowie durch öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten. Das Versicherungsverhältnis entsteht durch den Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags. Die Prämien bemessen sich nach den erwarteten, frei vereinbarten Leistungen; ihre Kalkulation erfolgt nach Leistung und erwarteter Gegenleistung (Äquivalenzprinzip). Eine Versicherungspflicht (z.B. in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) bildet die Ausnahme.
    Bedeutung der Individualversicherung: Allgemein kommt die Bedeutung der Individualversicherung in der Anzahl und Größe der versicherten Risiken sowie in der Höhe des Prämienaufkommens und der Kapitalanlagen zum Ausdruck. Sie lässt sich auch ableiten aus den einzel- und gesamtwirtschaftlichen Funktionen, die die Individualversicherung erfüllt. Die Individualversicherung besitzt zunächst eine absichernde Funktion durch die Reduzierung des Risikos finanzieller Schäden (z.B. Kapitalverlust oder Illiquidität) sowie durch die damit verbundene Steigerung des individuellen Sicherheitsgefühls. Gesamtwirtschaftlich erfolgt eine Entlastung des Staates, der ohne die Individualversicherung teilweise für die entstandenen Schäden einzutreten oder in ihrer Existenz bedrohte Bürger zu unterstützen hätte. In ihrer kapitalgebenden und -anlegenden Funktion leistet die Individualversicherung einen Beitrag zur effizienten Kapitalallokation. Mittelbar ist sie im Rahmen von Darlehensvergaben als Kreditsicherheit selbst oder zur Absicherung für Kreditsicherheiten von Bedeutung. Die Prämienzahlungen können teilweise als Vorsorgeaufwendungen (bei Personenversicherungen) oder als Betriebsausgaben (bei betrieblicher Veranlassung von Sachversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Transportversicherungen, Kreditversicherungen etc.) steuerlich geltend gemacht werden. Die kapitalanlegende Funktion ist insbesondere im Bereich der Lebensversicherung aufgrund der dort häufig gewährten Garantieverzinsung von großer Bedeutung. Entsprechend muß jährlich mindestens eine entsprechende Rendite erzielt werden, um die vereinbarte Versicherungsleistung sowie die versprochene Überschussbeteiligung zu finanzieren.
    Die produktionsbeeinflussende Funktion der Individualversicherung ergibt sich zum einen aus ihrer produktionserhaltenden Wirkung (z.B. Ausgleich finanzieller Verluste, die Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen) oder zum anderen aus ihrer produktionssteigernden Wirkung (z. B.Abdeckung von Risiken aus Innovationen durch die Sach- und Haftpflichtversicherung, z.B. bei der Zulassung von Arzneimitteln durch eine Produkthaftpflichtversicherung). Auch durch diese Übernahme finanzieller Risiken gerade bei neuen Technologien wird  der Staat entlastet. Durch Risiko- und Sicherheitsberatung oder Aktivitäten zur Schadenverhütung erfüllt die Individualversicherung auch eine schadenbeeinflussende Funktion. Diese wirkt sich auf die Anzahl und/oder die Höhe von Schäden aus.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com