Verpächterpfandrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gesetzliches Pfandrecht des Verpächters eines Grundstücks oder von Räumen an eingebrachten Sachen des Pächters gem. §§ 581 II, 592, 562a-562d BGB; weitgehend dem Vermieterpfandrecht entsprechend.
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