Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beteiligungs-Vertrag nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. Verm.BG).
Vgl. Arbeitnehmer-Sparzulage.
Vgl. Arbeitnehmer-Sparzulage.
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