Vereinbarung über das Eurocheque-System
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zwischen den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft geschlossenes Abkommen über die Ausgabe von eurocheque-Karten an Kunden jedes Kreditinstituts, das der Vereinbarung beitritt. Dieses 2001 ausgelaufene Abkommen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr sah vor, dass mit den Kunden einheitliche Bedingungen für ec-Karten zu vereinbaren waren.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anstalt des öffentlichen Rechts Besserungsschein Depot A Dokumentenakkreditiv Dokumenteninkasso Eigengesellschaft Grandfathering Kerninflation Konnossement Konnossement, Arten MaComp Negoziierung Quantitative Easing Selbstorganschaft Tapering Umsatzsteuer bei Kreditinstituten Zahlungsbedingungen im Außenhandel akzessorische Kreditsicherheit taper tantrum öffentliches Register
eingehend
Vereinbarung über das Eurocheque-System
ausgehend