Vereinbarung über das Eurocheque-System
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zwischen den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft geschlossenes Abkommen über die Ausgabe von eurocheque-Karten an Kunden jedes Kreditinstituts, das der Vereinbarung beitritt. Dieses 2001 ausgelaufene Abkommen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr sah vor, dass mit den Kunden einheitliche Bedingungen für ec-Karten zu vereinbaren waren.
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