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Revision von Verbindlichkeiten gegenüber Kunden vom 07.11.2018 - 13:11

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

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    1. Begriff: Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken, Posten auf der Passivseite der Bankbilanz.

    2. Ausweis:  Gemäß § 21 II 1 RechKredV sind unter diesem Posten (Passivposten Nr. 2) alle Arten von Verbindlichkeiten gegenüber inländischen und ausländischen Nichtbanken (Kunden) ohne verbriefte Verbindlichkeiten (Passivposten Nr. 3) auszuweisen. § 21 II 2 RechKredV  enthält eine Liste von Arten von Verbindlichkeiten, die unter diesem Posten auszuweisen sind (bspw. Verbindlichkeiten aus Namensschuldverschreibungen, Orderschuldverschreibungen, die nicht Teil einer Gesamtemission sind oder Sperrguthaben). Der Posten der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden wird unterteilt in Spareinlagen und andere Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken.

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