Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (VDP)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Spitzenverband der Pfandbriefbanken, der die bedeutendsten Kapitalgeber für den Wohnungs- und Gewerbebau sowie den Staat und seine Institutionen repräsentiert.
2. Mitglieder: über 40 Mitglieder.
3. Aufgaben: Wahrnehmung der Rechte und Interessen der Pfandbriefbanken (inkl. der Öffentlichkeitsarbeit) sowie Unterstützung und Beratung der gesetzgebenden Körperschaften und Behörden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene in allen die Pfandbriefbanken betreffenden Angelegenheiten.
4. Sonstiges: Mitglied in nationalen, europäischen und internationalen Berufsverbänden.
Weitere Informationen unter www.pfandbrief.de.
Vgl. auch Verbände und Arbeitsgemeinschaften der Kreditwirtschaft.
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