Valorismus
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
währungstheoretische Auffassung, nach der sich bei einer Geldschuld der vom Schuldner zu leistende Geldbetrag (Leistungsumfang) dem schwankenden Geldwert (Geldwertstabilität) anpassen soll, sodass dem Gläubiger der („ursprüngliche”) Geldwert bis zum Erfüllungszeitpunkt erhalten bleibt. Im Unterschied zum Nominalismus trägt der Schuldner das Geldentwertungsrisiko. Der Valorismus hat sich in der Rechtsordnung und im Wirtschaftsverkehr nicht durchgesetzt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anstalt des öffentlichen Rechts Besserungsschein Depot A Dokumentenakkreditiv Dokumenteninkasso Eigengesellschaft Grandfathering Kerninflation Konnossement Konnossement, Arten MaComp Negoziierung Quantitative Easing Selbstorganschaft Tapering Umsatzsteuer bei Kreditinstituten Zahlungsbedingungen im Außenhandel akzessorische Kreditsicherheit taper tantrum öffentliches Register
eingehend
Valorismus
ausgehend