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Revision von Unternehmensanleihe vom 30.03.2020 - 16:31

Unternehmensanleihe

Definition: Was ist "Unternehmensanleihe"?

Schuldverschreibung (Anleihe) eines emissionsfähigen Unternehmens.

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    1. Begriff: Verbriefte Inhaberschuldverschreibung, mit der sich große Unternehmen Fremdkapital beschaffen. Unternehmensanleihen haben ihre wirtschaftliche Sicherheit in der Substanz und Ertragskraft des emittierenden Unternehmens.

    2. Ausgestaltung: Ausgestaltungsformen und Anleihebedingungen sind sehr flexibel und können inviduell festgelegt werden. Unternehmensanleihen haben üblicherweise eine mittel- bis langfristige (i.d.R. drei bis zehn Jahre) Laufzeit und werden für großvolumige Kapitalaufnahmen (i.d.R. über 100 Mio. Euro) herangezogen. Die Emission erfolgt - abhängig vom Marktzinsniveau und der Kuponzahlung - zu pari, über pari oder unter pari. Die Zinszahlungen (Nominalzins, Coupon) können sowohl fix als auch variabel festgelegt werden. Ihre Höhe ist abhängig vom Rating des Unternehmens und der Anleihe. Dabei ist zu beobachten, dass Anleihebedingungen umso individueller ausgestaltet sind, je höher das Bonitätsrisiko und damit je niedriger das Rating ist. Gewöhnlich sind Unternehmensanleihen nicht mit speziellen Sicherheiten unterlegt. Häufig werden aber Covenants in die Anleihebedingungen inkludiert, die bestimmte Überwachungs- und Sanktionsmechanismen einräumen. Auf diese Weise soll das Unternehmensmanagement dazu angehalten werden, die Interessen der Gläubiger bei der Unternehmensführung zu berücksichtigen.

    3. Formen: Man unterscheidet zwischen drei Standardformen der Unternehmensanleihen, die sich im Wesentlichen in der Art der Zinszahlung unterscheiden:
    a) Festzinsanleihe (Straight Bond, Plain-Vanilla-Bond): zahlt einen festen Kupon über die Laufzeit.
    b) Variabel verzinsliche Anleihe (Floating-Rate-Note): die Zinszahlung ist variabel und orientiert sich an einem bestimmten Referenzzinssatz (bspw. EURIBOR oder LIBOR).
    c) Nullcoupon-Anleihe: enthält keine Zinszahlungsverpflichtung. Die Rendite ergibt sich lediglich aus dem abweichenden Emissions- und Rückzahlungskurs.

    Vgl. auch Staatsanleihe.

     

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