unbefristete Bürgschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
allgemein übliche Form der Bürgschaftsvergabe ohne zeitliche Befristung. Da sich die Dauer der Bürgschaft nach den verbürgten Verbindlichkeiten richtet (eine Bürgschaft ist akzessorisch), ergibt sich die Laufzeit der Bürgschaft aus der Laufzeit des besicherten Kredits. Insbesondere bei Kontokorrentkrediten werden Bürgschaften auf Dauer in Anspruch genommen.
Gegensatz: Zeitbürgschaft.
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