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Umkehrwechsel

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    umgedrehter Wechsel, Scheck-Wechsel-Verfahren, Wechsel-Scheck-Verfahren; Wechsel, der bei der Lieferung von Waren ausgestellt und dem Bezogenen ausgehändigt wird.

    Vorgehensweise: Der Käufer bezahlt eine Warenlieferung in der Skontofrist mit Skontoabzug (früher häufig per Scheck, deshalb auch Scheck-Wechsel-Verfahren genannt). Gleichzeitig akzeptiert der Käufer einen vom Lieferanten ausgestellten Wechsel. Der Käufer reicht diesen Wechsel seiner Bank zum Diskont ein und verschafft sich so die notwendige Liquidität zur Bezahlung der Waren. Der Diskontkredit ist im Vergleich zum Lieferantenkredit günstiger. Bei Fälligkeit löst der Käufer den Wechsel ein und zahlt damit den aufgenommenen Wechseldiskontkredit zurück. Somit wird bei diesem Verfahren das übliche Vorgehen umgedreht. Nicht der Aussteller ist Einreicher des Wechsels und Kreditnehmer des Diskontkredits, sondern der Bezogene; deshalb Umkehrwechsel. Der Umkehrwechsel setzt eine erstklassige Bonität des Käufers voraus, da der Lieferant mit der Ausstellung dieses Umkehrwechsels bei Nichteinlösung durch den Bezogenen haftbar gemacht werden kann. Wegen des Bedeutungsverlusts des Diskontkredits hat auch der Umkehrwechsel an praktischer Relevanz verloren.

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