Treuhandanstalt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ursprünglich durch Beschluss des Ministerrates (vom 1.3.1990) sowie durch das Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz vom 17.6.1990) der Volkskammer der DDR errichtete Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin, welche die Aufgabe besaß, die Volkseigenen Betriebe der DDR zu privatisieren (z.B. Staatsbank der DDR, Deutsche Außenhandelsbank AG). Am 31.12.1994 endete die Tätigkeit der Treuhandanstalt; die verbleibenden Aufgaben werden u.a. seitens der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS; Abwickler ist seit dem 1.7.2008 die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA)), der Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH (BMGB) und der TLG Immobilien AG wahrgenommen.
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