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Revision von Tresor vom 30.10.2018 - 14:33
Tresor
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Das Original: Gabler Banklexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Räumlichkeiten in Kreditinstituten zur sicheren Aufbewahrung von Bargeld, Edelmetallen, Schmuck, Urkunden, Kunstwerken, usw. Auch als Ort für geschlossene Depots. In Sonderverwahrung genommene Wertpapiere (effektive Stücke) sind im Tresor getrennt nach Mantel und Bogen aufzubewahren. Zum Zwecke der Aufbewahrung enthält der Tresor je nach Ausstattung einzelne Schrankfächer, Stahlschränke sowie Aufbewahrungsmöglichkeiten für Großobjekte.
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