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Revision von Transportversicherungspolice vom 30.07.2012 - 18:22

Transportversicherungspolice

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    handelsrechtliches Wertpapier (Warenwertpapier), das den Abschluss eines Transportversicherungsvertrages nachweist und den daraus resultierenden Anspruch gegen den Versicherer verbrieft (§ 363 II HGB, §§ 778 ff. HGB [Seeversicherungspolice], §§ 130 ff. VVG [Binnenschifffahrtspolice]). Dieses Papier ermöglicht im Falle der Veräußerung von Waren während des Transports die Übertragung des Versicherungsschutzes. In der Praxis wird die Versicherung für den, den es angeht, vorgezogen (Versicherungsschein auf den Inhaber). Die versicherungsrechtlichen Ansprüche können dann von dem jeweiligen Eigentümer der Waren geltend gemacht werden. Eine Einzelpolice wird für die Versicherung eines einzelnen Warentransports ausgestellt. Eine Generalpolice wird ausgestellt, wenn mehrere Transporte, die ständig oder häufig zu gleichen oder ähnlichen Bedingungen zu versichern sind, mit einem Rahmenvertrag versichert werden. Der Inhaber einer Generalpolice kann für die einzelnen Warensendungen Versicherungszertifikate ausstellen lassen. Damit kann der Versicherungsanspruch aus einer Generalpolice für die einzelne Sendung bewiesen werden.

    Transportversicherungspolice und Transportversicherungszertifikate sind gekorene Orderpapiere, können aber auch auf den Inhaber ausgestellt werden. Ein Versicherungsschein auf den Inhaber ist ein qualifiziertes Legitimationspapier.

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