Transparenzgebot
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in § 307 I 2 BGB normierte Pflicht v.a. der Banken als Verwender von AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), die Rechte und Pflichten der Bankkunden (nicht nur von Verbrauchern) möglichst klar und durchschaubar darzustellen. Ein Verstoß hiergegen führt zur Unwirksamkeit der betreffenden AGB-Bestimmung. Das Gebot bezieht sich v.a. auf die Preistransparenz; preiserhöhende oder sonst für den Kunden nachteilige Wirkungen von AGB-Klauseln dürfen z.B. bei der Wertstellung nicht verschleiert werden.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
AGB Banken
AGB Sparkassen
AGB-Pfandrecht
Auskunftsvertrag
Bankauskunft
Bankauskunft gegenüber staatlichen Stellen
Bankgeheimnis, Schutz
Bankrecht
Bankvollmacht
Beratungspflichten der Banken
Geschäftsverbindung (zwischen Kreditinstitut und Kunden)
Point-of-Sale-System ohne Zahlungsgarantie (POZ-System)
Sonderbedingungen der Kreditinstitute
Sphärentheorie
Tod des Bankkunden
Zahlungsautorisierung
Zahlungsdiensterahmenvertrag
Zahlungsdienstevertrag
allgemeiner Bankvertrag
Überweisungsvertrag
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