terminiertes Tagesgeld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
kurzfristige Übernahme bzw. Überlassung von Geld im Interbankenhandel mit einer fest vereinbarten Laufzeit von mindestens zwei und höchstens 30 Tagen. Ausgehend vom Euro-Geldmarkt haben sich Zehntagegelder ebenso etabliert wie Wochen- oder Zweiwochengelder.
In der Bilanz als Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit von weniger als drei Monaten ausgewiesen.
In der Bilanz als Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit von weniger als drei Monaten ausgewiesen.
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