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Revision von Termingeld vom 30.03.2020 - 17:14

Termingeld

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Zentralbankguthaben in runden Beträgen (500.000 Euro oder ein Vielfaches), die im Geldhandel unter Banken mit einer Mindestlaufzeit von i.d.R. einem Monat überlassen oder aufgenommen werden. Ausgehend vom Euro-Geldmarkt haben sich indes auch Zehntagegeld (z.B. Überlassung vom 10. auf den 20. eines Monats), Wochengeld, z.B. von Mittwoch bis Mittwoch (sieben Tage) und Zweiwochengeld (14 Tage) etabliert. Neben dem Monatsgeld kommen DreimonatsgeldSechsmonats- oder Halbjahresgeld und Jahresgeld (z.T. auch Zweijahres- oder Dreijahresgeld) vor. Dazwischen liegende Laufzeiten sind durchaus üblich, z.B. das am Euro-Geldmarkt oft gehandelte Zweimonatsgeld. Die Aufnahme von Termingeld erfolgt, um entsprechend befristeten aktuellen Liquiditätsspannungen zu begegnen und um künftigen Liquiditätsanspannungen (bei erwarteten Zinsanstiegen) Rechnung zu tragen (z.B. Steuertermine). Stehen beim Tagesgeld normalerweise Liquiditätsüberlegungen im Vordergrund, so kommt bei Termingeldabschlüssen auch die Erwartung von Änderung der Geldmarktzinsen hinzu. Zum Jahresultimo spielt auch das Window Dressing eine Rolle. Termingeld wird mit zweiwerktägiger Valuta (Spot-Valuta) angeschafft. Der heute überwiegend relevante Zins ist der zentral fixierte, laufzeitspezifische EURIBOR. Sofern zwischen den Vertragspartnern nichts anderes vereinbart ist, gilt die Rückzahlung am Fälligkeitstag einschließlich Zinsen als vereinbart. Bei Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten wird entweder jährliche Zinszahlung oder Zinszahlung zu jedem in die Laufzeit fallenden Jahresultimo vereinbart.

    2. Kundeneinlagen bei Kreditinstituten mit vereinbarter fester Laufzeit, zumeist als Termineinlage vom Termingeld des Interbankenhandels unter erstens abgegrenzt.

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