Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Termineinwand vom 30.10.2018 - 13:49

Termineinwand

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einwendung, die Personen, die keine Kaufleute (Kaufmann) i.S. des § 53 I BörsG sind, gegen die Verbindlichkeit einer vertraglichen Pflicht zur Erfüllung von Termingeschäften geltend machen können, wenn sie nicht gemäß § 53 II BörsG schriftlich über die mit Börsentermingeschäften verbundenen typischen Risiken unterrichtet worden sind (Termingeschäftsfähigkeit).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com