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Revision von Tenderverfahren bei Bundeswertpapieren vom 22.10.2018 - 10:19

Tenderverfahren bei Bundeswertpapieren

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    In den Tenderverfahren bei Bundeswertpapieren werden Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und unverzinsliche Schatzanweisungen (U-Schätze) emittiert. Die Konditionen der einzelnen Ausschreibungen werden öffentlich, i.d.R. durch eine Pressenotiz, bekannt gegeben. Die Ausschreibung enthält regelmäßig folgende Daten: Bezeichnung der Emission, Nominalzins (bei festverzinslichen Titeln), Laufzeit, Rückzahlungstermin, Zinstermin, Zinszahlung sowie Gebotsfrist und Valutierungstag. Die in einem Tenderverfahren bei Bundeswertpapieren emittierten Titel können von jedermann erworben werden. An den Tenderverfahren bei Bundeswertpapieren können sich jedoch unmittelbar nur die Mitglieder der „Bietergruppe Bundesemissionen” (vormals: Bundesanleihekonsortium) beteiligen. Mitglied der „Bietergruppe Bundesemissionen” können gebietsansässige Kreditinstitute, Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken sowie inländische Niederlassungen ausländischer Unternehmen, soweit sie die Erlaubnis zum Betreiben des Emissionsgeschäfts haben, werden. Nichtbanken und Gebietsfremde können sich mittelbar an den Tendern beteiligen, indem sie sich mit ihren Geboten an ein zum Tenderverfahren bei Bundeswertpapieren zugelassenes inländisches Kreditinstitut wenden.

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