Kompensationsgeschäft
(weitergeleitet vonTauschgeschäft)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Tauschgeschäft; Tausch inländischer gegen ausländische Waren, so dass sich Einfuhr und Ausfuhr sowohl in Bezug auf das Volumen als auch in Bezug auf Zahlungen ausgleichen. Neben Festlegung von Menge und Wert der ausgetauschten Waren sind ggf. Vereinbarungen über Kurs- (Wechselkurs) und Verlustausgleich sowie über die entstehenden Abwicklungskosten erforderlich.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anstalt des öffentlichen Rechts Besserungsschein Depot A Dokumentenakkreditiv Dokumenteninkasso Eigengesellschaft Grandfathering Kerninflation Konnossement Konnossement, Arten MaComp Negoziierung Quantitative Easing Selbstorganschaft Tapering Umsatzsteuer bei Kreditinstituten Zahlungsbedingungen im Außenhandel akzessorische Kreditsicherheit taper tantrum öffentliches Register
eingehend
Kompensationsgeschäft
ausgehend
eingehend
Kompensationsgeschäft
ausgehend