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Tarifgemeinschaft öffentlicher Banken

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zusammenschluss öffentlicher Banken zur Wahrnehmung der Aufgaben eines Arbeitgeber-Verbandes, wobei die Mitglieder weitgehend auch dem Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VöB) angehören, der auf Arbeitgeberseite gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes und mit dem Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken über seinen Tarifausschuss Tarifverhandlungen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, dem Deutschen Bankangestellten Verband (DBV) sowie dem Deutschen Handels- und Industrieangestellten-Verband (DHV) führt. Für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken (soweit diese nicht den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst [TVöD] anwenden) besteht ein gemeinsames Tarifvertragswerk.

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