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Revision von Swapabkommen vom 08.11.2018 - 19:42

Swapabkommen

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vereinbarung zwischen zwei Zentralbanken, einander Währungsbeträge im Tausch gegen solche in eigener Währung oder in einer anderen (i.d.R. Reserve-, Leit-)Währung wie z.B. Euro oder US-Dollar im Wege von Swapgeschäften zur Verfügung zu stellen. Die auf diesem Wege beschafften Währungsbeträge werden i.d.R. zu Interventionen am Devisenmarkt verwendet.

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